Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf in Großbritannien

1 Allgemeines

1.1 In diesen Bedingungen bedeutet (a) „das Unternehmen“ Praxas B.V. (C.o.C. 58279040) mit Sitz in Hoeksteen 5, 4815 PR Breda, Niederlande; (b) „der Kunde“ die Person, die die Bestellung der Waren aufgibt; (c) „die Waren“ die Waren, die Gegenstand eines Vertrages zwischen dem Unternehmen und dem Kunden sind; und (d) Überschriften werden aus Gründen der Übersichtlichkeit eingefügt und haben keinen Einfluss auf die Auslegung dieser Bedingungen.

1.2 Sofern das Unternehmen nichts anderes vereinbart hat, werden die Waren zu den vorliegenden Bedingungen geliefert, unter Ausschluss aller vom Kunden festgelegten Bedingungen und aller Zusicherungen, Garantien oder Mitteilungen, die nicht ausdrücklich hierin oder in der Auftragsannahme des Unternehmens enthalten sind.

Alle Ratschläge oder Empfehlungen, die das Unternehmen oder seine Mitarbeiter oder Vertreter dem Kunden oder seinen Mitarbeitern oder Vertretern in Bezug auf die Lagerung, Anwendung oder Verwendung der Waren geben und die nicht schriftlich von einem bevollmächtigten Vertreter des Unternehmens bestätigt werden, werden auf eigenes Risiko des Kunden befolgt oder befolgt, und dementsprechend haftet das Unternehmen nicht für solche Ratschläge oder Empfehlungen, die nicht auf diese Weise bestätigt werden.

1.3 Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot des Kunden dar, die Waren in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen zu kaufen. Die Bestellung des Kunden gilt erst dann als angenommen, wenn das Unternehmen die Bestellung des Kunden schriftlich annimmt, wodurch ein Vertrag zwischen den Parteien zustande kommt.

1.4 Angebote, die das Unternehmen dem Kunden unterbreitet, bleiben 30 Tage lang gültig, sofern das Unternehmen nichts anderes bestimmt.

1.5 Ein Verzicht des Unternehmens auf eine Vertragsverletzung durch den Kunden gilt nicht als Verzicht auf eine spätere Verletzung der gleichen oder einer anderen Bestimmung.

1.6 Niemand ist befugt, diese Bedingungen im Namen der Gesellschaft zu ändern, es sei denn, es handelt sich um ein Verwaltungsratsmitglied der Gesellschaft, und dann nur in schriftlicher Form mit seiner Unterschrift.

1.7 Diese Bedingungen sind in jeder Hinsicht in Übereinstimmung mit dem Recht von England und Wales auszulegen und wirksam, und die Parteien unterwerfen sich in Bezug auf alle Streitigkeiten oder Differenzen, die diese betreffen oder damit zusammenhängen, den Gerichten von England und Wales.

1.8 Sofern das Unternehmen nicht schriftlich etwas anderes vereinbart hat, können die Waren nach dem Ermessen des Unternehmens ganz oder teilweise ausgelagert werden.

1.9 Der Kunde und das Unternehmen werden nach Treu und Glauben versuchen, alle Streitigkeiten, die sich aus oder in Verbindung mit diesen Bedingungen oder dem Verkauf der Waren ergeben, beizulegen. Sollte eine Streitigkeit jedoch nicht durch Verhandlungen beigelegt werden können, werden die Parteien nach Treu und Glauben versuchen, die Streitigkeit durch eine Mediation oder ein anderes vom Center of Dispute Resolution of London empfohlenes Verfahren zur Streitbeilegung beizulegen.

1.10 Jede Mitteilung, die per Post, Fax oder E-Mail an den Empfänger an seinem Haupt- oder Firmensitz zugestellt wird, gilt zu dem Zeitpunkt als ordnungsgemäß zugestellt, zu dem sie im normalen Post- oder Übermittlungsverlauf ihren Bestimmungsort erreichen würde.

1.11 Druckfehler, Schreibfehler oder andere Fehler oder Auslassungen in Verkaufsunterlagen, Angeboten, Preislisten, Angebotsannahmen, Rechnungen oder anderen Dokumenten oder Informationen, die vom Unternehmen herausgegeben werden, können ohne jegliche Haftung des Unternehmens korrigiert werden.

1.12 Der Kunde ist gegenüber dem Unternehmen dafür verantwortlich, die Richtigkeit der Bedingungen einer vom Kunden eingereichten Bestellung (einschließlich aller anwendbaren Spezifikationen) sicherzustellen und dem Unternehmen alle erforderlichen Informationen in Bezug auf die Waren innerhalb einer ausreichenden Frist zukommen zu lassen, damit das Unternehmen den Vertrag gemäß seinen Bedingungen erfüllen kann.

1.13 Wenn die Waren vom Unternehmen gemäß einer vom Kunden vorgelegten Spezifikation hergestellt oder ein Verfahren auf die Waren angewandt werden soll, stellt der Kunde das Unternehmen von allen Verlusten, Schäden, Kosten und Ausgaben frei, die dem Unternehmen im Zusammenhang mit einer Klage wegen Verletzung eines Patents, eines Urheberrechts, eines Geschmacksmusters, einer Marke oder anderer gewerblicher oder geistiger Eigentumsrechte einer anderen Person, die sich aus der Verwendung der Kundenspezifikation durch das Unternehmen ergibt, zugesprochen wurden oder entstanden sind oder zu deren Zahlung das Unternehmen bereit ist.

2 Lieferung

2.1 Zeitpunkt und Ort der Lieferung entsprechen den Angaben in der Bestellung des Kunden, und die Art der Lieferung liegt im freien Ermessen des Unternehmens.

2.2 Das Unternehmen unternimmt alle angemessenen Anstrengungen, um die Liefertermine einzuhalten, haftet jedoch nicht für die Nichteinhaltung eines bestimmten Datums oder einer bestimmten Frist. Der Zeitpunkt der Lieferung ist nicht wesentlich für den Vertrag.

2.3 Der Kunde hat dem Unternehmen zusätzlich zum Kaufpreis die Kosten für die Verpackung und Lieferung der Waren zu zahlen.

2.4 Nimmt der Kunde die Lieferung der Waren nicht an, ist das Unternehmen unbeschadet seiner sonstigen Rechte berechtigt, die Waren auf Kosten und Gefahr des Kunden zu lagern.

2.5 Wenn das Unternehmen für die Lieferung verantwortlich ist, wird das Unternehmen nach eigenem Ermessen Waren, die auf dem Transportweg zu einem britischen Kunden oder zu einem britischen Hafen für einen Exportkunden verloren gehen oder beschädigt werden, entweder reparieren, kostenlos ersetzen oder gutschreiben, vorausgesetzt, der Kunde benachrichtigt das Unternehmen innerhalb einer angemessenen Frist über einen solchen Verlust oder eine solche Beschädigung.

2.6 Der Kunde muss das Unternehmen innerhalb von 7 Tagen nach der Lieferung über alle Abweichungen zwischen dem Lieferschein und der gelieferten Ware informieren, andernfalls werden alle Ansprüche des Kunden in Bezug auf eine falsche Rechnungsstellung durch das Unternehmen ungültig.

2.7 Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 5 Prozent werden vom Kunden als vertragsgemäß akzeptiert und der Preis wird entsprechend angepasst.

3 Raten

3.1 Das Unternehmen ist berechtigt, die Waren in einer oder mehreren Teillieferungen zu liefern, und in diesem Fall wird jede dieser Teillieferungen gesondert in Rechnung gestellt und bezahlt.

3.2 Werden die Waren in Raten oder über einen bestimmten Zeitraum an den Kunden geliefert und hat der Kunde eine Rechnung für bereits gelieferte Waren nicht zum Fälligkeitsdatum bezahlt, ist das Unternehmen (unbeschadet seiner sonstigen Rechte) berechtigt, die Lieferung weiterer Waren in Raten auszusetzen, bis alle ausstehenden Beträge des Kunden an das Unternehmen gezahlt wurden, oder den Vertrag in Bezug auf noch nicht gelieferte Waren zu kündigen.

3.3 Wenn die Waren in Teillieferungen geliefert werden sollen, stellt jede Lieferung einen separaten Vertrag dar, und das Versäumnis des Unternehmens, eine oder mehrere Teillieferungen in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen zu liefern, oder ein Anspruch des Kunden in Bezug auf eine oder mehrere Teillieferungen berechtigt den Kunden nicht, den Vertrag über die Lieferung der Waren als Ganzes als abgelehnt zu betrachten.

4 Preise

4.1 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Preise für Waren zu ändern, um Kostenänderungen zu berücksichtigen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Material-, Herstellungs-, Arbeits- und Transportkosten sowie neue oder erhöhte Steuern, Zölle oder andere Abgaben.

4.2 Wenn ein von uns in Pfund Sterling angegebener Preis in unserem Angebot oder unserer Auftragsbestätigung auf einem bestimmten Wechselkurs zwischen Pfund Sterling und einer anderen Währung basiert, ist der angegebene Preis an die Bedingung geknüpft, dass dieser Kurs zwischen dem Datum des Angebots und dem Datum der Lieferung um nicht mehr als 10 Prozent schwankt.

Weicht der am Tag der Lieferung geltende Wechselkurs um mehr als 10 Prozent von dem Kurs ab, auf dem unser Angebot beruhte, wird der Preis um denselben Prozentsatz nach oben (wenn der Wert des Pfund Sterling gefallen ist) oder nach unten (wenn der Wert des Pfund Sterling gestiegen ist) angepasst, der der prozentualen Änderung des geltenden Wechselkurses entspricht. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Wechselkurs, der für die Bestimmung einer Preisanpassung gemäß dieser Klausel verwendet wird, der in der Financial Times am Tag der Lieferung veröffentlichte Kassakurs.

4.3 Die angegebenen Preise sind Nettopreise ab Werk für den britischen Handel und F.O.B. britischer Hafen für den Exporthandel und verstehen sich ausschließlich Lieferung und Mehrwertsteuer und gelten nur für die angegebenen Gesamtliefermengen und Liefertermine und -raten.

5 Zahlung und Zinsen

5.1 Die Waren (und jede Rate bei Teillieferungen) sind innerhalb von dreißig Tagen nach dem Datum der entsprechenden Rechnung zu bezahlen. Die Zahlungsfrist ist von wesentlicher Bedeutung für den Vertrag.

5.2 Die unverzügliche Begleichung der Rechnungen des Unternehmens ist eine aufschiebende Bedingung für weitere Lieferungen und (unbeschadet anderer Rechtsmittel, die dem Unternehmen in Bezug auf überfällige Zahlungen zustehen) behält sich das Unternehmen das Recht vor, Zinsen (sowohl nach als auch vor einem Urteil) in Höhe von 4 % pro Jahr über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der National Westminster Bank Plc auf alle Beträge zu erheben, deren Zahlung durch den Kunden aus diesem Vertrag überfällig ist.

6 Eigentum an den Waren

6.1 Die Waren bleiben das alleinige und uneingeschränkte Eigentum des Unternehmens als rechtmäßiger und gleichberechtigter Eigentümer, bis alle Beträge, die der Kunde dem Unternehmen aus welchem Grund auch immer schuldet, vollständig an das Unternehmen gezahlt wurden. Bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Eigentum an den Waren auf den Kunden übergeht, hält der Kunde die Waren als treuhänderischer Vertreter und Verwahrer des Unternehmens.

6.2 Solange die Waren im Eigentum des Unternehmens verbleiben, muss der Kunde auf Verlangen des Unternehmens die Waren auf Kosten des Kunden getrennt lagern und/oder kennzeichnen und versichern, so dass sie eindeutig als Eigentum des Unternehmens erkennbar sind.

6.3 Werden die Waren mit anderen Artikeln vermischt oder vom Kunden in andere Artikel eingearbeitet oder verarbeitet, sind diese Artikel getrennt zu lagern und so zu kennzeichnen, dass erkennbar ist, dass sie aus oder mit den Waren des Unternehmens hergestellt wurden, und gehen daraufhin in das Eigentum des Unternehmens über, bis die Zahlung wie oben beschrieben erfolgt ist.

6.4 Das Unternehmen kann die Waren jederzeit zurückholen und weiterverkaufen (sofern sie sich im Besitz des Kunden befinden und nicht mit anderen Artikeln vermischt oder vom Kunden in andere Artikel eingebaut oder verarbeitet wurden), wenn die Zahlung überfällig ist, und zu diesem Zweck können die Mitarbeiter oder Beauftragten des Unternehmens die Räumlichkeiten des Kunden oder andere Räumlichkeiten, in denen sich die Waren befinden, betreten. Das Unternehmen ist berechtigt, die gleichen Rechte auf Rücknahme, Weiterverkauf und Betreten auszuüben, solange der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung im Rückstand ist.

6.5 Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Waren geht auf den Kunden (im Falle eines britischen Kunden) mit der Lieferung an den in Ziffer 2.1 genannten Lieferort oder (im Falle eines nichtbritischen Kunden) mit der Lieferung an den entsprechenden britischen Hafen über (oder, im Falle der in Ziffer 6.3 genannten Artikel, zu jedem Zeitpunkt nach deren Entstehung).

6.6 Der Kunde stellt sicher, dass die Waren nicht mit einem Pfandrecht, einem Zurückbehaltungsrecht oder einer Belastung belegt werden. Der Kunde ist jedoch berechtigt, die Waren im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs an Dritte weiterzuverkaufen, und die Erlöse aus einem solchen Weiterverkauf gehören dem Unternehmen in dem Umfang, in dem die in Absatz (6.1) oben genannten Zahlungen vom Kunden noch geschuldet werden, und der Kunde ist treuhänderisch verpflichtet, dem Unternehmen über diese Erlöse Rechenschaft abzulegen. Der Kunde zahlt alle Verkaufserlöse auf ein gesondertes Treuhandkonto ein, bis er dem Unternehmen darüber Rechenschaft ablegt.

6.7 Der Kunde gilt in keiner Weise als Vertreter des Unternehmens und stellt das Unternehmen von jeglicher Haftung gegenüber Dritten (sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder anderweitig, einschließlich aller dem Unternehmen zurechenbaren Kosten) im Zusammenhang mit den Waren frei, mit Ausnahme der Haftung, die entstanden wäre, wenn die vorstehenden Absätze dieser Bedingung nicht Teil des Kaufvertrags gewesen wären.

7 Garantie gegen Mängel

7.1 Waren, die mangelhaft hergestellt wurden oder eine ausdrücklich garantierte Leistung (vorbehaltlich bestimmter Toleranzen) nicht erreichen, werden nach dem Ermessen des Unternehmens kostenlos repariert oder ersetzt, oder es wird eine Gutschrift für diese Waren erteilt, vorausgesetzt, dass:

7.1.1 ein solcher Mangel oder eine solche Störung dem Unternehmen innerhalb von 12 Monaten nach der Lieferung oder innerhalb von 30 Tagen, nachdem der Kunde von dem Mangel oder der Störung Kenntnis erlangt hat, schriftlich mitgeteilt wird, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt, oder innerhalb von 30 Tagen nach der Lieferung im Falle eines Mangels oder einer Störung, der/die für den Kunden bei einer Inspektion der Waren bei der Lieferung erkennbar gewesen wäre (zu der sich der Kunde verpflichtet).

7.1.2 in Bezug auf Waren oder Teile, die nicht von der Firma hergestellt wurden, beschränkt sich die Verantwortung der Firma auf die Leistungen, die die Firma im Rahmen einer vom Lieferanten dieser Waren oder Teile gewährten Garantie erhält;

7.1.3 hat der Kunde auf Verlangen die Waren frachtfrei an das Werk des Unternehmens zurückzusenden und dabei ausreichende Angaben zu machen, damit die Waren und der angebliche Mangel oder Fehler eindeutig identifiziert werden können;

7.1.4 Wird die Reklamation nicht anerkannt, wird das Unternehmen den Kunden davon in Kenntnis setzen und die Waren 14 Tage lang für die Anweisungen des Kunden aufbewahren;

7.1.5 Reparaturen, Änderungen oder Modifikationen wurden nicht von anderen Personen als dem Unternehmen durchgeführt oder versucht;

7.1.6 die Waren nicht durch Missbrauch, Fahrlässigkeit oder andere Unfälle beschädigt wurden.

8 Haftung

8.1 Keine der Bestimmungen in diesen Bedingungen schränkt die Haftung des Unternehmens für Tod oder Körperverletzung aufgrund von Fahrlässigkeit oder Betrug oder arglistiger Täuschung ein oder schließt diese aus.

8.2 Vorbehaltlich der Klausel 8.1:

8.2.1 Die Haftung des Unternehmens im Rahmen dieser Bedingungen erfolgt anstelle und unter Ausschluss aller anderen Garantien, Bedingungen oder Verpflichtungen, die gesetzlich oder anderweitig in Bezug auf die Qualität oder Beschreibung der Waren oder ihre Eignung für einen bestimmten Zweck auferlegt oder impliziert werden, und jede Haftung für indirekte oder Folgeschäden (wie auch immer sie entstehen und einschließlich Gewinnverlusten), die der Kunde erleidet oder die ihm entstehen, wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen; und

8.2.2 Die Gesamthaftung des Unternehmens gegenüber dem Kunden in Bezug auf andere Verluste im Rahmen des Vertrags darf unter keinen Umständen 115% des Vertragspreises übersteigen.

9 Zeichnungen, etc.

9.1 Sofern im Angebot des Unternehmens nicht anders angegeben, sind alle Spezifikationen, Zeichnungen und Gewichts- und Maßangaben, die das Unternehmen zusammen mit dem Angebot vorlegt, nur annähernd, und die Beschreibungen und Abbildungen in den Katalogen, Preislisten und anderen Werbematerialien des Unternehmens sollen eine allgemeine Vorstellung von den darin beschriebenen Waren vermitteln, und nichts davon ist Bestandteil des Vertrags.

Alle Spezifikationen, Zeichnungen und technischen Beschreibungen, die mit oder in Verbindung mit dem Angebot des Unternehmens eingereicht werden, sind urheberrechtlich geschützt und/oder unterliegen den (eingetragenen oder nicht eingetragenen) Geschmacksmusterrechten und/oder den Patentrechten zugunsten des Unternehmens.

Alle derartigen urheberrechtlich geschützten und/oder sonstigen Materialien sowie alle Informationen und das „Know-how“, wann immer sie geliefert werden, sind vom Kunden jederzeit vertraulich zu behandeln und dürfen ohne die schriftliche Zustimmung des Unternehmens vom Kunden nicht verwendet werden, es sei denn, sie dienen dem Betrieb der gelieferten Waren und werden ohne die gleiche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für den Betrieb erforderlich.

9.2 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, ohne Rücksprache mit dem Kunden Änderungen an der Spezifikation der Waren vorzunehmen, die erforderlich sind, um geltende gesetzliche oder EU-Anforderungen zu erfüllen, oder die, wenn die Waren nach der Spezifikation des Kunden geliefert werden sollen, deren Qualität oder Leistung nicht wesentlich beeinträchtigen.

10 Vom Kunden gelieferte Artikel

10.1 Die vom Kunden zu liefernden Artikel müssen den vom Unternehmen genehmigten Spezifikationen entsprechen und je nach Bedarf in ausreichenden Mengen geliefert werden, um die Produktion der Waren abzudecken. Der Kunde stellt das Unternehmen von jeglichem Verlust frei, der dem Unternehmen ganz oder teilweise dadurch entsteht, dass der Kunde einen solchen Artikel nicht gemäß dieser Klausel liefert.

11 Werkzeugbau

11.1 Sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart und von beiden Parteien unterzeichnet, behält das Unternehmen das vollständige Eigentum und den Besitz an allen Formen und Werkzeugen jeglicher Art (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Masken, Schablonen, Bänder, Software, mechanische Vorrichtungen), die bei der Produktion von Waren verwendet werden.

12 Geistiges Eigentum

12.1 Der Kunde erhebt keinen Anspruch auf das Eigentum an Patenten, Marken, Handelsnamen, Urheberrechten oder Designs in Bezug auf die Waren und ergreift keine Maßnahmen, die ein Patent, eine Marke, einen Handelsnamen, ein Urheberrecht oder ein Design oder eine andere Form des Schutzes für eine Erfindung, eine Entdeckung, eine Verbesserung, eine Designmarke oder ein Logo in Bezug auf die Waren verletzen könnten, und der Kunde stellt das Unternehmen von allen Kosten, Ansprüchen, Verbindlichkeiten, Verfahren, Schäden und Ausgaben frei, die direkt oder indirekt aus einer Verletzung der vorstehenden Verpflichtung durch den Kunden entstehen.

12.2 Der Kunde benachrichtigt das Unternehmen unverzüglich von jeder Verletzung oder offensichtlichen oder drohenden Verletzung oder von Klagen, Ansprüchen oder Forderungen in Bezug auf ein Patent, eine Marke, einen Handelsnamen, ein Urheberrecht, ein Design oder eine andere Form des Schutzes für eine Erfindung, eine Entdeckung, eine Verbesserung, eine Designmarke oder ein Logo in Bezug auf die Waren oder ein solches Patent, eine Marke, einen Handelsnamen, Der Kunde ist verpflichtet, dem Unternehmen auf dessen Kosten jede Unterstützung zu gewähren, die das Unternehmen in diesem Zusammenhang vernünftigerweise benötigt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verfolgung von Klagen, die das Unternehmen zum Schutz von Rechten in Bezug auf die Waren oder solche Patent-, Marken-, Handelsnamen-, Urheber- oder Designrechte für notwendig erachtet, und ermächtigt das Unternehmen auf dessen Verlangen im Zusammenhang mit gegen den Kunden erhobenen Ansprüchen oder Klagen zur Führung derselben und zu allen Verhandlungen über deren Beilegung durch das Unternehmen.

12.3 Der Kunde stellt das Unternehmen von allen Ansprüchen wegen Verletzung oder angeblicher Verletzung von Patenten oder anderen geistigen Eigentumsrechten Dritter sowie von allen Kosten und Ausgaben frei, die in diesem Zusammenhang entstehen und die sich aus der Ausführung des Kundenauftrags oder anderweitig im Zusammenhang mit der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Unternehmens ergeben.

13 Stornierung durch den Kunden

13.1 Der Kunde kann einen Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Unternehmens stornieren oder ändern. Im Falle einer solchen Stornierung oder Änderung entschädigt der Kunde das Unternehmen für alle entgangenen Gewinne, die der Kunde als wahrscheinliches Ergebnis einer solchen Stornierung oder Änderung vernünftigerweise und/oder tatsächlich in Betracht gezogen hat, sowie für alle anderen angemessenen Kosten und Ausgaben jeglicher Art, die dem Unternehmen infolge der Stornierung oder Änderung eines solchen Vertrags entstanden sind.

14 Entschädigung bei Ansprüchen Dritter

14.1 Der Kunde stellt das Unternehmen von allen Ansprüchen Dritter wegen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden frei, die sich aus der Nutzung der Waren ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verluste, die sich aus der Haftung für fehlerhafte Produkte ergeben, die direkt oder indirekt durch den Kunden verursacht wurden, sowie die Kosten aller damit verbundenen rechtlichen Schritte oder Verfahren, es sei denn, diese Verletzungen, Verluste oder Schäden sind ausschließlich auf die Fahrlässigkeit des Unternehmens, seiner Mitarbeiter oder Vertreter zurückzuführen.

15 Höhere Gewalt

15.1 Das Unternehmen haftet dem Kunden gegenüber nicht für die Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung einer seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wenn diese Nichterfüllung oder Verzögerung ganz oder teilweise direkt oder indirekt auf Ursachen zurückzuführen ist, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Versäumnis eines Dritten, die Waren herzustellen oder an das Unternehmen zu liefern.

16 Gesamte Vereinbarung

16.1 Diese Bedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzen und löschen alle früheren Entwürfe, Vereinbarungen, Absprachen und Abmachungen zwischen ihnen, ob schriftlich oder mündlich, die sich auf ihren Gegenstand beziehen. Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass sie keine Rechtsmittel in Bezug auf Zusicherungen oder Garantien (ob unschuldig oder fahrlässig abgegeben) hat, die nicht in diesen Bedingungen enthalten sind. Keine Partei hat einen Anspruch auf eine unschuldige oder fahrlässige Falschdarstellung, die auf einer Aussage in diesen Bedingungen beruht.

17 Beendigung durch die Gesellschaft

17.1 Diese Klausel gilt, wenn:

17.1.1 der Kunde mit einer seiner Verpflichtungen in Verzug gerät oder eine wesentliche Verletzung dieser Verpflichtungen begeht; oder

17.1.2 das Unternehmen nach Aufwendung aller angemessenen Anstrengungen nicht in der Lage ist, die Waren zu entwerfen oder ihre Herstellung zu beschaffen; oder

17.1.3 das Unternehmen, nachdem es alle zumutbaren Anstrengungen unternommen hat, nicht innerhalb von 30 Tagen nach der schriftlichen Annahme der Kundenbestellung durch das Unternehmen zufriedenstellende Kredit- und Handelsreferenzen erhält; oder

17.1.4 eine Pfändung oder Zwangsvollstreckung gegen den Kunden, sein Eigentum oder seine Vermögenswerte durchgeführt wird; oder

17.1.5 der Kunde einen freiwilligen Vergleich mit seinen Gläubigern abschließt oder (als Einzelperson oder Firma) ein Konkursverfahren gegen ihn eingeleitet wird oder (als Firma oder Unternehmen) unter Zwangsverwaltung gestellt wird oder in Liquidation geht (außer zum Zwecke der Verschmelzung oder Umstrukturierung); oder

17.1.6 ein Grundpfandgläubiger das Eigentum oder die Vermögenswerte des Kunden in Besitz nimmt oder ein Konkursverwalter für sie bestellt wird; oder

17.1.7 der Kunde seine Geschäftstätigkeit einstellt oder einzustellen droht; oder

17.1.8 das Unternehmen vernünftigerweise befürchtet, dass eines der in 17.1.4 bis 17.1.7 oben genannten Ereignisse in Bezug auf den Kunden eintreten wird und den Kunden entsprechend benachrichtigt.

17.2 Wenn diese Klausel Anwendung findet, ist das Unternehmen unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel, die dem Unternehmen zur Verfügung stehen, berechtigt, den Vertrag unverzüglich und ohne Vorankündigung aufzulösen, und der Kunde muss das Unternehmen daraufhin für alle Kosten und Aufwendungen entschädigen, die dem Unternehmen im Zusammenhang mit der Bestellung des Kunden entstanden sind, und wenn Waren geliefert, aber nicht bezahlt wurden, wird der Preis ungeachtet einer vorherigen Vereinbarung oder eines gegenteiligen Abkommens sofort fällig und zahlbar.
UK T&C